Gewinnfreibetrag § 10 EStG

Ihr Gewinnfreibetrag –
kennen Sie ihn, nutzen Sie ihn schon, kennen Sie seine Nachteile?

Als Äquivalent zur begünstigten Besteuerung des 13./14. Bezuges von Lohnsteuerpflichtigen wird für die einkommensteuerpflichtigen Selbständigen mit Wirksamkeit ab 2010 der Freibetrag gemäß § 10 EStG von derzeit 10% auf 13% erhöht und für alle betrieblichen Einkunfts- und Gewinnermittlungsarten zugänglich gemacht. Im Interesse der kleinen und mittleren Einkommen, bei natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften, entfällt für Gewinne bis EUR 30.000,00 das Investitionserfordernis.
Gut für die Einkommensteuer.
Allerdings greift dies auch auf die Vorschreibung der gewerblichen SVA – geringere Beiträge – geringere PVA Beiträge – in Folge geringere Pension.
Was können Sie tun?
BB informiert Sie gerne individuell. Reservieren Sie sich noch heute einen Termin für Ihre persönliche Beratung. (Stichwort=durch)