Aufbewahrungspflicht

Wie lange ist die Aufbewahrungspflicht?
Welches Jahr dürfen Sie vernichten?

Zum 31.12.2011 läuft die 7-jährige Aufbewahrungspflicht für Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere des Jahres 2004 aus. Diese können Sie daher ab 1.1.2012 vernichten. Beachten Sie aber, dass die Unterlagen dann weiter aufzubewahren sind, wenn sie in einem anhängigen Berufungsverfahren von Bedeutung sind, dass Aufzeichnungen und Unterlagen, die Grundstücke betreffen, wegen allfälliger Vorsteuerrückverrechnungen bis zu 22 Jahre aufbewahrungspflichtig sind und dass…

Neu: Berufungs-Zinsen

Berufungszinsen – was ist denn das?
Bundes-Abgabenordnung § 205a: Die Nebenansprüche – Verspätungs-Zuschlag und Anspruchs-Zinsen werden um Berufungs-Zinsen erweitert. Damit kommt es auf Antrag (Berufung) zur Verzinsung jener bestrittenen Beiträge, die im Zuge einer Berufung sich als nicht rechtsmäßig erweisen und vor der Berufungs-Erledigung entrichtet worden sind. Der Zinssatz beträgt 2,88%, sofern € 50,00 überstiegen werden.
Änderung der Zinssätze durch Änderung des Basiszinssatzes
Steuerrecht:
Ab 13.7.2011 Stundungszinsen 5,38%, Aussetzungszinsen 2,88%…