Arbeitszimmer – Absetzung?

Können Sie Ihr Arbeitszimmer absetzen??? –
Wissen Sie nicht?

Bei einer unter 50%igen betrieblichen Nutzung eines Arbeitszimmers ist eine Absetzung einkommensteuertechnisch nicht möglich. Dies trifft auch auf bestimmte Berufsgruppen zu, wie z. B.: Lehrer, Vortragende, ect. Sie möchten jedoch das bestimmte Anteile am Arbeitszimmer berücksichtigt werden. BB weiss Rat. Sollten Sie hierzu Fragen haben berät Sie BB gerne individuell. (Stichwort=wünscht BB)