Familienbeihilfe – was gibt es Neues?

Mit 2011: Familienbeihilfe wird von 26. auf 24. Lebensjahr gekürzt (Ausnahmen)
13. Famielienbeihilfe heißt jetzt Schulstartgeld – nur noch € 100,00 und nur für 6 bis 15jährige.
Keine Familienbeihilfe für arbeitslose Jugendliche.
Die Höhe der Familienbeihilfe ist nach Anzahl und Alter der Kinder wie folgt gestaffelt:
– ab Geburt € 105,40
– ab dem 3. Lebensjahr € 112,70
– ab dem 10. Lebensjahr € 130,90
– ab dem 19. Lebensjahr € 152,70
– Zuschlag für erheblich behindertes Kind € 138,30
Der Gesamtbetrag erhöht sich bei zwei Kindern um € 12,80;

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